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Das Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherung (WIP) kommt durch Auswertung nach Analyse von Daten aus Arzneimittelabrechnungen der privaten Krankenversicherung (PKV) sowie auf Basis von Daten des Arzneiverordnungsreports der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und des Unternehmens Insight Health zu dem Schluss, dass neu zugelassene Arzneimittel in der PKV häufig zeitlich früher verordnet werden als in der GKV. Die Wissenschaftler des WIP haben dafür Daten neu zugelassener Medikamente des Zeitraumes zwischen 2014 und 2017 untersucht, also in einem Zeitraum von vier Jahren. Demnach liegt der Marktanteil der PKV im ersten Jahr nach der Zulassung (2014) bei 33,1 Prozent, obwohl nur elf Prozent aller Menschen in Deutschland der PKV zugehörig sind. Danach im zweiten und dritten Jahr sinkt der Anteil auf jeweils 15 Prozent. Im vierten Jahr erreicht er dann quasi mit 10,4 Prozent das Level des PKV-Versichertenanteils. Die Wissenschaftler betrachteten nun die Entwicklung in der GKV und stellten fest, dass durch stabile absolute Verordnungszahlen, die Verordnungszahlen in der GKV spiegelbildlich in den vier Jahren gewachsen sind. Das Verordnungsverhalten der Ärzte in Bezug auf GKV-Versicherte ändere sich, so die Analyse, sobald eine offizielle Festlegung des Zusatznutzens und des Erstattungsbetrages gegeben ist, weil dadurch auch die Rechtssicherheit für die Ärzte steigt. Das ist der Grund, erklären die Wissenschaftler, weshalb die Verordnungszahlen bei den GKV-Versicherten in die Höhe gehen. Auch bei der Verordnung der Generika (Nachahmerpräparate) gibt es sehr große Unterschiede zwischen beiden Kassensystemen. Während Ärzte bei PKV-Versicherten bei den 100 umsatzstärksten generikafähigen Wirkstoffen im oben genannten Zeitraum 63,9 Prozent verordnen, müssen GKV-Versicherte eine Quote von 95,1 Prozent akzeptieren.

Quelle: Ärzteblatt