Seite wählen

Eine steigende Anzahl von privat versicherten Rentnern leidet unter den zunehmenden Beiträgen für ihre Krankenversicherung. Nach einer noch unveröffentlichten Studie des wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) seien die Ausgabenzuwächse in den vergangenen Jahren stark gestiegen und sind somit zu einer deutlichen Belastung für viele privat Versicherte geworden.

In der Studie befragte das WIdO 1.000 Versicherte der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Dabei sagten 83,5 Prozent der gesetzlich Versicherten aus, dass sie sich sicher nochmals für ihre Versicherung entscheiden würden. Bei den Privatversicherten waren es lediglich 75,4 Prozent. Ältere Befragte bereuen jedoch ihre Entscheidung für eine private Krankenversicherung. 25 Prozent der privat versicherten Rentner sind unzufrieden mit der Wahl ihrer Versicherungsart. So wechselten zwischen 2011 und 2012 41 Prozent der privat versicherten Rentner in einen Versicherungstarif mit höheren Selbstbeteiligungen, um höhere Prämien zu vermeiden. Bei Privatversicherten vor dem Rentenalter hatten 23 Prozent auf eine Versicherungspolice mit höherem Selbstbehalt gewechselt.

Auch der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) kritisiert schon länger die Benachteiligung älterer Menschen durch die PKVen. Er bemängelt, dass es immer noch Versicherer gebe, die ihren Kunden keine günstigeren Tarife anböten, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet wären.

Kommentar: 2008 wurde der für die Verbraucher wichtige Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (vormals 178f) neu gefasst und verpflichtet seitdem die Versicherer ihren Versicherten einen Wechsel in günstigere Tarife zu ermöglichen. Einige Gesellschaften weisen ihre Versicherte, verständlicherweise, jedoch nicht auf diese Möglichkeit hin, denn dann würden Ihnen Beitragseinnahmen entgehen. In der Tat ist es jedoch so, dass für über 60-jährige Versicherte folgende Regelung gilt: Sollte es ein günstigeres Tarifangebot im Produktportfolio des Versicherers geben, muss das Unternehmen dem Versicherten dies mitteilen und den Beitrag dafür mitteilen. Neben dem Standard- und Basistarif muss der Versicherer somit auch einen wirklichen Alternativvorschlag dem Versicherten unterbreiten.

[ilink url=“http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/gesundheitssystem-hohe-beitraege-belasten-privatpatienten-1.1759483″] Link zur Quelle (Süddeutsche Zeitung)[/ilink]