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Die Krankenkasse DAK will gegen den Verpflichtungsbescheid des Bundesversicherungsamtes (BVA) eine Anfechtungsklage einreichen, weil die Kasse weiterhin Auschreibungen zu Stomaartikeln und Inkontinenzhilfen vornehmen will. Hintergrund ist die jüngste Hilfsmittelreform, nach der Ausschreibungen zu Produkten mit hohem Dienstleistungsanteil als nicht zweckmäßig und somit als gesetzeswidrig angesehen werden (Paragraf 127 ABS. 1 SGB V). Die DAK will sich gegen diesen Paragraphen wehren, weil sie der Meinung ist, dass die rechtliche Klärung die Ausschreibungen im Heil-und Hilfsmittelsektor dringend notwendig macht, damit die Kritik der Hilfsmittelerbringer verstummt. Kritiker der DAK-Ausschreibungen befürchten nämlich, dass in Zukunft akternativlos ein Versorger vorgegeben wird und Aufzahlungen seitens des Patienten zu befürchten sind. Die Krankenkasse ist allerdings davon überzeugt, dass bei ihrer Stoma-Ausschreibung umfangreiche Dienst-Leistungs-, Service- und Qualitätsstandards aufgenommen werden, die über die Vorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen.“ Kassensprecher Rüdiger Scharf erklärte auf Anfrage der ÄrzteZeitung weiter, dass in mehreren Entscheidungen auch Sozialgerichte und die Vergabekammer des Bundes die Rechtmäßigkeit der Auschreibungen für Stomaartikel bestätigt hätten und die Sozialgerichte das nationale und europäische Vergaberecht dem Sozialrecht voranstellen. Die DAK ist zudem davon überzeugt, dass die Versicherten durch die Ausschreibungen keinerlei Nachteile hätten, weil, wie oben schon erwähnt, alle Standards eingehalten würden.

Ärztezeitung