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„Krankheiten vermeiden, bevor sie entstehen“, das erhofft sich Bundesgesundheitminister Hermann Gröhe (CDU) von dem geplanten Präventionsgesetz. Dieses sieht vor, die Gesundheitsvorsorge in Deutschland stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Die Sozialversicherungsträger werden dafür verpflichtet, Teile ihrer Einnahmen zur Finanzierung von Präventionsmaßnahmen zu verwenden. Der Bundesrat hat nun in einer Plenarsitzung entschieden, das geplante Gesetz noch um einige Punkte zu ergänzen.

Kassen sollen zukünftig 420 Mio. Euro für Präventionsmaßnahmen ausgeben. Dies entspricht einer Verdoppelung gegenüber dem heutigen Stand. Aktuell geben sie rund 3 Euro pro Versicherten und Jahr aus. Mit den Maßnahmen sollen vornehmlich so genannte Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus Typ 2 und Depressionen bekämpft sowie der Tabakkonsum und die Sterblichkeit bei Brustkrebs gesenkt werden. Die Maßnahmen zielen in erster Linie auf Kinder und Jugendliche ab. Zu diesem Zweck solle die Untersuchung junger Menschen vor dem Eintritt ins Berufsleben künftig ebenfalls Präventionsleistungen umfassen. Weiterhin solle der Anspruch auf Hebammenhilfe nach der Geburt von acht Wochen auf sechs Monate verlängert werden. Die Länder bemängelten, dass bisher die Gesundheitsförderung nach einer Geburt zu wenig Berücksichtigung fände.

Kommentar: Eine Reaktion der Kassen bezüglich der höheren Kosten wird vermutlich nicht lange auf sich warten lassen. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) beispielsweise äußerte sich in der Vergangenheit zwar prinzipiell zustimmend, kritisierte allerdings, dass GKV und Pflegekassen allein für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen sollen. Prävention und Gesundheitsförderung seien stattdessen Gemeinschaftsaufgaben, damit müssten die Ausgaben nach Ansicht des Verbandes auf alle Schultern gerecht verteilt werden. Bereits im vergangenen Jahr schickte der Bundesrat das Präventionsgesetz in den Vermittlungsausschuss. Grund der Beanstandung war die einseitige finanzielle Belastung der GKV. Stattdessen sollten auch die übrigen Sozialversicherungsträger sowie die PKV bei der Mitgestaltung und Finanzierung eine Rolle spielen. Weiterhin wurde besonders kritisiert, dass über die GKV-Beiträge die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, also eine Bundesbehörde, finanziert werden solle sowie der Umstand, dass das Gesetz von einem “überholten und engen Verständnis von Prävention” geprägt sei. Mit dem Beschluss des Bundesrats ist nun jedoch ein weiterer Schritt für eine zeitnahe Umsetzung des Gesetzes gesetzt.

[ilink url=“http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=56343″] Link zur Quelle (Pharmazeutische Zeitung)[/ilink]