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Wie aus der frisch aktualisierten Statistik des Statistischen Bundesamtes über die privaten Zuzahlungen im Bereich des Gesundheitswesens hervorgeht, wurden die deutschen Krankenversicherten durch den Wegfall der Praxisgebühr im Jahr 2013 deutlich entlastet. Durch den Wegfall sanken die Zuzahlungen im Vergleich zum Jahr 2012 um durchschnittlich 34 Prozent. Noch nie mussten die Versicherten seit der Einführung der Praxisgebühr so wenig Zuzahlungen leisten.

Insgesamt zahlten die deutschen GKV-Versicherten im Jahr 2013 im Durchschnitt 68,27 Euro pro Kopf an Zuzahlungen, was zu einer Gesamtzahlung von 3,6 Mrd., über alle Kassen und Versorgungsbereich hinweg, führte. In den Jahren 2010, 2011 und 2012 zahlten GKV-Versicherten noch jeweils über 5 Mrd. Euro im Jahr an Zuzahlungen. Ingesamt wurde somit jedes GKV-Mitglied um durchschnittlich 36,25 Euro im Vergleich zum Vorjahr durch den Wegfall der Praxisgebühr entlastet.

In den Jahren, in denen die Praxisgebühr eingezogen wurde, verursachte sie 30 Prozent aller Zuzahlungen der privaten Haushalte. Dies hat sich nun bedeutend geändert. Die meisten Zuzahlungen entfallen auf den Bereich der Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel aus Apotheken (57%), gefolgt von den Krankenhausbehandlungen (20%) und den Zuzahlungen für Hilfsmittel von anderen Leistungserbringern (19%). Die weiteren großen Zuzahlungsblöcke (in absteigender Rangfolge) mit jeweils unter 2 Prozent sind Fahrkosten, ambulante Vorsorgeleistungen, Behandlungspflege, ergänzende Leistung zu Rehabilitation und Empfängnisverhütung.

Kommentar: Die im Jahr 2004 eingeführte Praxisgebühr wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2013 ersatzlos gestrichen. Ihr Nutzen und die quartalsweise Erhebung wurden von Anfang an, von Gesundheitsökonomen und Ärzten bemängelt. So zeigten sich Ärzte überaus besorgt über das dann einsetzende Besuchsverhalten von Patienten. Diese haben oftmals einen notwendigen Arztbesuch erst auf den Beginn des nächsten Quartals hinausgezögert um auch noch weitere Behandlungen in diesem Quartal ohne Zuzahlungen in Anspruch nehmen zu können. Gesundheitsökonomen bemängelten hingegen, dass lediglich durch eine quartalsweise Erhebung der Praxisgebühr die Steuerungswirkung dieses Instruments nicht hoch genug war. Sie forderten, eine Praxisgebühr von mindestens fünf Euro bei jedem Arztbesuch. Erst dann würden Versicherte überlegen, ob sie sich zuerst von einem Apotheker beraten lassen, bevor sie direkt den Arzt aufsuchen.

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