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Mit dem Wegfall der Praxisgebühr befürchten nun die Kassen, dass die Ausgleichszahlungen aus dem Gesundheitsfonds die fehlenden Finanzmittel nicht aufwiegen werden. Die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) warnt vor Verzerrungen durch den geplanten Ausgleich über den Gesundheitsfonds.

Um zu verhindern, dass einzelne Krankenkassen durch den Wegfall der Einnahmen aus der Praxisgebühr in finanzielle Schwierigkeiten geraten, hat die Bundesregierung eine Ausgleichzahlung über den Gesundheitsfonds angekündigt. Hier setzt die Kritik der Kassen an: Denn der Ausgleich stimme nur über die Summe aller Kassen, aber nicht für die einzelnen Kassen.

Kommentar: Der morbiditätsbezogene Risikostrukturausgleich steht bereits seit seiner Einführung in Brennpunkt der Kritik. Zuletzt wollten mehrere Kassen sogar gegen den kasseninternen Finanzausgleich klagen. Nun befeuert also der Wegfall der Praxisgebühr die Diskussion neu. Diesmal sind es vor allem die Betriebskassen und die Ersatzkassen, die sich durch die Ausgleichsfinanzierung über den Gesundheitsfonds benachteiligt sehen. Die Kritik der Kassen, dass die die Morbidität kein geeigneter Maßstab zur Berechnung der Ausgleichfinanzierung ist, ist nachvollziehbar. Die Morbidität steht nicht im Zusammenhang mit den bislang erzielten Einnahmen durch die Praxisgebühr. Als Maßstab präferieren die Bertriebskassen stattdessen die kassenindividuellen Einnahmen aus der Praxisgebühr.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/827990/nach-praxisgebuehr-siemens-bkk-warnt-verzerrungen.html“] Link zur Quelle (Ärztezeitung)[/ilink]