Wird ein neues Arzneimittel auf dem Markt eingeführt, kann der Hersteller den Preis im ersten Jahr selber festsetzen. Geregelt ist dies durch die seit 2011 geltende Arzneimittelreform (AMNOG). Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will dies nun ändern. Um deutlich überhöhte Preise zu verhindern, soll eine Umsatzschwelle als Preisbremse eingeführt werden. Ein genauer Wert wurde bisher nicht bekannt gegeben.
Beschlossen wurde die Änderung auf dem Pharmadialog, der mit Vertretern aus Pharmaindustrie, Wissenschaft, Forschung und Politik bereits im Oktober 2014 seinen Auftakt hatte. Die Ergebnisse stellte das Bundesgesundheitsministerium Mitte April 2016 in einer Pressemitteilung vor. „Mit den Vereinbarungen des Pharmadialogs stellen wir gemeinsam die Weichen für eine starke Forschung und Produktion am Pharmastandort Deutschland“, meinte Gröhe. Dazu gehöre auch die Bezahlbarkeit der Arzneimittel. So hatte die gesundheitspolitische Sprecherin der Union Maria Michalk (CDU) bereits auf der Jahrestagung des Verbandes Zytostatika herstellender Apotheker (VZA) angekündigt, etwas gegen die sogenannten Mondpreise zu unternehmen. Es könne nicht sein, das neue Arzneimittel im ersten Jahr so viel einbringen, dass der Rest der Laufzeit uninteressant würde, meinte sie.
Auch der GKV-Spitzenverband hatte sich für eine Kostenbremse ausgesprochen. Er plädierte dafür, den kompletten Erstattungsbetrag, den Hersteller und GKV im ersten Jahr der Markteinführung eines neuen Medikaments aushandeln, rückwirkend ab dem Tag der Einführung geltend zu machen. Gröhe plant, diesen Betrag ab Überschreitung des Höchstsatzes vor Ablauf der Jahresfrist zu aktivieren. Es wird gemutmaßt, dass die Höhe der Umsatzschwelle zwischen 100 und 500 Millionen Euro liegen könnte.
[ilink url=http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2016/pharmadialog.html“] Link zur Quelle (Bundesgesundheitsministerium)[/ilink]