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Während bei Generika sich der Erstattungspreis auf folgende Bereiche verteilt:

  • 3,4 Prozent Großhandel
  • 36 Prozent Apotheken
  • und 44,6 Prozent Hersteller

haben patentgeschützte Arzneimittel eine weitaus höheren Anteil für die Hersteller:

  • 4,5 Prozent Großhandel
  • 4 Prozent Apotheken
  • und 75,5 Prozent Hersteller

Hinzu kommt jeweils die MwSt. von 19 Prozent.

Die Pharmaunternehmen können ihre Verkaufspreis für Arzneimittel (noch) frei bestimmen. Der Staat schreibt nur die Höhe der Zuschläge vor, die Apotheken und der pharamzeutische Großhandel für ihre Leistungen auf den Einkaufspreis (=Herstellerabgabepreis) aufschlagen dürfen. Die Zuschläge richten sich nach der Höhe des Herstellerabgabepreises.

Quelle: Bundesminsterium für Gesundheit, Stand 03/10