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Bei Verbandmitteln besteht für den verordnenden Arzt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Insbesondere „teure“ Produkte der modernen Wundversorgung machen sich im Budget bemerkbar, so dass der Arzt einen Überblick über die Preise benötigt.  Doch hierbei tut sich eine Schwierigkeit auf, denn in der Praxis-EDV sind meist keine Preise für Verbandmittel hinterlegt.

Laut der KV Saarland liegt die Ursache dafür in der Bandbreite der Preise für Verbandmittel. Diese können nicht nur je nach Kassenart variieren, auch Festpreise oder vereinbarte Aufschläge auf den Einkaufspreis existierten.

Ärzte müssen sich daher selbst eine Übersicht über die Preise verschaffen. Die KV Saarland empfiehlt Ärzten, mit einem kleinen Sortiment zu arbeiten und sich von dem Hersteller, Apotheker oder Lieferant eine Preisübersicht für die von ihnen am häufigsten verordneten Verbandmittel erstellen zu lassen.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/article/680037/verordnungsfalle-verbandmittel.html“]Link zur Quelle (Ärzte Zeitung)[/ilink]