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Aus einer Pressemitteilung der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) geht hervor, dass die Vertreter(innen) der Versicherten und Arbeitgeber der Ersatzkassen die bevorstehenden Regelungen und Neuausrichtungen der Sozialen Selbstverwaltung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kritisieren. Auf einer Mitgliederversammlung, die gerade erst stattfand, wurden wichtige Punkte angesprochen, die die „Rechte und Handlungsspielräume der sozialen und gemeinsamen Selbstverwaltung“ zunehmend beschneiden werden, und stattdessen „Aufsichtsrechte und Entscheidungsbefugnisse des Bundes“ ausbauen würden, wenn verschiedene Gesetzesentwürfe, wie von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgesehen, umgesetzt würden, die zu einer Schwächung der Selbstverwaltung führen: Der vdek prangert dabei als Erstes die geplante Umsetzung des „Faire-Kassen-Gesetz“ (GKV-FKG) an, weil ehrenamtliche Vertreter der Selbstverwaltung durch hauptamtliche Vorstandsmitglieder der Kassen ersetzt werden sollen. Die VertreterInnen des vdek befürchten einen Verlust der ordnungspolitischen, von Werten getragenen und qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung ihrer mittlerweile 28 Millionen Menschen in Deutschland, die in der Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) versichert sind. Zudem kritisiert der vdek das geplante Reformgesetz zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der nach dem Willen des BMG von den Krankenkassen abzukoppeln ist. Kassenvertreter sollen aus dem MDK gedrängt werden, dafür sollen Vertreter(innen) der Patienten und Leistungserbringer in den Gremien die Entscheidung maßgeblich beeinflussen können, obwohl den Krankenkassen die Finanzierungsverantwortung obliegt. Der vdek befürchtet neue Abhängigkeiten und Interessenkonflikte zwischen allen Akteuren des Gesundheitswesens mit Leistungserbringern der Pflege und Ärzten, wenn das MDK-Reformgesetz durchgedrückt wird. Auch das geplante Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland (Implantateregister-Errichtungsgesetz) wird angeprangert, weil Kompetenzen und Handlungsspielräume des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch Kontroll-, Eingriffs- und Beanstandungsrechte des BMG eingeengt und ersetzt werden könnten, so die Befürchtung des vdek. Die systematische Neuausrichtung des bisher gut funktionierenden evidenzbasierten Beratungsverfahren des G-BA droht zu Lasten der Patientensicherheit zu kippen, weil Anforderungen an ein qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung verloren gehen würden. 

Quelle: www.gesundheit-adhoc.de