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Privat kranken- und pflegeversicherte Angestellte sind für den Arbeitgeber deutlich günstiger, das hat eine aktuelle Analyse der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) gezeigt. 1,33 Milliarden Euro würden deutschlandweit jährlich an Lohnzusatzkosten eingespart werden, meinte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Der Wettbewerb zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) begrenze die Nebenkosten und hielte sie stabil.

Jeder zusätzlich privat versicherte Arbeitnehmer senkt pro Jahr die Kosten um 853 Euro, weitere 414 Euro werden jährlich für die Pflegeversicherung gespart. „Dies ist auch angesichts des demografischen Wandels wichtig“, meinte Brossardt. „Außerdem sorgt dieser Wettbewerb für bessere Lösungen im Gesundheitswesen, was allen Patienten zugutekommt.“ Als Beispiel nannte die vbw die Analyse eines Metall- und Elektroindustrieunternehmen mit knapp 7.000 Mitarbeitern. „Davon sind 17 Prozent privatversichert. Durch die für die privaten Versicherungen geringeren Arbeitgeberbeiträge werden in der Firma jährlich Lohnzusatzkosten von 1,27 Millionen Euro vermieden“, so Brossardt. „Dieses Geld steht dann beispielsweise für Investitionen zur Verfügung.“ Auch Arbeitsplätze könnten erhalten oder geschaffen werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen hingegen keinen Vorteil in den Einsparungen. „Selbst wenn die PKV-Mitgliedschaft eines Mitarbeiters im Einzelfall für ein Unternehmen einen finanziellen Vorteil bringt, beruht dieser lediglich darauf, dass die private Krankenversicherung sich der gesellschaftlichen Solidarität entzieht und im Windschatten der gesetzlichen Krankenversicherung ihr Geschäft treibt“, meinte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.

 Kommentar: Grund für die Stabilisierung durch den Wettbewerb ist die Verhinderung von Abschaffung oder Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Diese wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Abstimmung mit dem Bundesrat neu festgelegt und orientiert sich an der Einkommensentwicklung. Sie beschreibt die Gehaltsgrenze, bis zu der die Beiträge an Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden dürfen. 2016 liegt diese Grenze bei 50.850 Euro jährlich bzw. 4.237,50 Euro monatlich. Dieses Gehalt würde monatlich zu einem Beitragssatz von knapp 310 Euro führen, den der Arbeitgeber zu tragen hat. Zur Versicherung in der PKV muss der Arbeitnehmer mehr als 56.250 Euro jährlich verdienen, die monatlichen Kosten liegen im Schnitt bei 460 Euro. Hier zahlt der Arbeitgeber ebenfalls die Häfte, also durchschnittlich nur 230 Euro.

[ilink url=“https://www.vbw-bayern.de/vbw/Pressemitteilungen/Lohnzusatzkosten-werden-durch-Kassen-Wettbewerb-stabilisiert.jsp“] Link zur Quelle (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft)[/ilink]