Seite wählen

Wie der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) soeben mitteilten, sollen Krankenkassen und Krankenhäuser nach Vorgaben des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) in Zukunft Qualitätsverträge abschließen können, um besondere Versorgungsformen anzuwenden und zu finanzieren und um auch zukünftig eine Sicherung der Qualität weiterzuentwickeln. Zunächst werden diese Qualitätsverträge vier Leistungsbereiche, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgewählt wurden, betreffen. Es sind dies die endoprothetische Gelenkversorgung, Prävention des postoperativen Delirs (umgangssprachlich Verwirrtheitszustand), Respiratorenentwöhnung von Patienten, die langzeitbeatmet wurden, sowie die Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus.  Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, kurz IQTIG, soll dabei durch begleitende wissenschaftliche Untersuchungen klären, ob eine Weiterentwicklung der Qualität durch Qualitätsverträge gegeben ist. Die Kassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft einigten sich zudem darauf, dass die drei oben zuerst erwähnten Leistungsbereiche Evaluationskennziffern erhalten. Für den Leistungsbereich „Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus“ gilt die Klassifizierung nicht, da hier „sehr unterschiedliche Konzepte zu erwarten seien, die speziell darauf abgestimmte Messgrößen erforderlich machten“. Im September 2018  wird es dann einen Workshop des IQTIG für potenzielle Vertragspartner, Patientenvertreter und andere Experten geben, auf dem alle gemeinsam die Evaluationskennziffern für die ersten drei Leistungsbereiche ausarbeiten.

Quelle: Ärzteblatt