Diskussionen gab es, als die Regierungskommission den Pflegegrad 1 abschaffen wollte. Laut einem Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspaket Pflege“ soll der Pflegegrad 1 aber gar nicht abgeschafft werden, sondern Leistungen des 1. Pflegegrades sollen neu- und umgestaltet werden. Die Ergebnisse, die dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorliegen, sprechen eine eindeutige Sprache: Alle fünf Pflegegrade sollen bestehen bleiben; Strukturen des Leistungsrechts aber vereinfacht und konzentriert werden. Eine Umgestaltung des Entlastungsbetrages für den Pflegegrad 1 von 131 Euro monatlich in eine „frühe fachpflegerische, präventionsorientierte Begleitung“, denn die Arbeitsgruppe zweifelt an der Wirksamkeit des derzeitigen Betrages, der für pflegerische Unterstützung und Hilfe im Haushalt eingesetzt wird. Der Pflegegrad 1 wurde im Jahr 2017 eingeführt, mit dem Ziel, Menschen vor stärkerer Pflegebedürftigkeit durch Präventions- und -Rehamaßnahmen zu bewahren. Prävention muss demnach immer mit einer verbesserten pflegefachlichen Begleitung verbunden sein, was heute in vielen Fällen nicht gegeben ist. Deshalb ist auch die Abschaffung des Pflegegrades nicht das Ziel, sondern eine Neuausrichtung, die die Präventionswirkung verbessert und gleichzeitig den Kostenanstieg im Gesundheitssystem drosselt. Der abschließende Bericht mit allen Ergebnissen anderer Kernthemen, wie die Einführung einer verpflichtenden privaten Zusatzversicherung, wird im Dezember dieses Jahres erwartet. Bis dahin stehen die bisherigen Leistungen auf dem Prüfstand, denn laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, ist das hochkomplexe, wenig durchschaubare System längst reformbedürftig. Auch andere kontroverse Diskussionen haben immer das Ziel, eine langfristig ausgelegte Stabilisierung des Systems zu erreichen.
Quelle: spiegel.de