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Der Bundestag hat im November 2019 im Rahmen des Masernschutzgesetzes beschlossen, das es Ärzten seit dem 1. März 2020 erlaubt, für Patienten, die regelmäßig bestimmte Medikamente benötigen, Folge- oder Wiederholungsrezepte auszustellen, die sie dann von einer Apotheke vor Ort oder einer Versandapotheke beliefert bekommen. Für chronisch kranke Menschen mit gutem und stabilem Krankheitsverlauf, die jeden Tag dieselben Medikamente einnehmen müssen ein echter Zugewinn, dachte sich der Gesetzgeber. Allerdings klagen viele Patienten auch ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung über Schwierigkeiten bei der Ausstellung der Dauerrezepte durch Fach- und Hausarzt. Die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kennt die Vorwürfe der Patienten und auch die Gründe für das bisherige Fehlschlagen. Offenbar fehlen konkrete Ausführungsbestimmungen durch den Gesetzgeber mit der Folge, dass es offensichtlich Verständigungsprobleme gibt zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband und diese dadurch nicht an einem Strang ziehen. Fach- und Hausärzte sind hierdurch ebenfalls verunsichert. Gut eingestellte chronisch kranke Menschen könnten profitieren und müssten nicht in kurzen Abständen für das Ausstellen von Folgerezepten zum Arzt, wenn es für alle Akteure des Prozesses klare und einheitliche Regeln mit konkreten Anweisungen durch den Gesetzgeber gäbe, das glaubt Thorben Krumweide, Geschäftsführer der UPD.  

Quelle: Ärzteblatt