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Sogenannte Rezeptmakler wie Holger Mattis, der von Hause aus eigentlich Immobilien-Makler ist, versuchen derzeit, den Markt von Apotheken über E-Rezepte neu zu sortieren. Sie werben aggressiv um Kunden, in diesem Fall haben sie es auf die Apotheker abgesehen. Sie versprechen ihnen, mit Ärzten und Krankenversicherungen zu sprechen, um Patientenströme zu bestimmten Apotheken zu lenken. Paragraf 11 des Apothekengesetzes verbietet eigentlich jegliche Zuweisung. Ärzte oder andere Personen dürfen Apothekern keine Patienten oder Rezepte vermitteln, um eine flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht zu gefährden. Korruptionsanfällige unerwünschte Formen der Zusammenarbeit sind dabei auszuschliessen. Doch das Geschäftsmodell des Rezeptmaklers scheint im Moment aufzugehen, denn sie sind es, die die Krankenversicherungen ansprechen. Die Versicherung schließt daraufhin einen Vertrag mit dem Patienten und informiert Ärzte, die dann die E-Rezepte gezielt in bestimmte Apotheken lenken. Der Apotheker hat keinen Stress, muss lediglich 2,49 Euro pro Rezeptzeile an den Makler abgeben, die damit argumentieren, dass sie günstiger sind als die gewährten Rx-Boni eines Versandhändlers aus dem Ausland. Mit der Konkurrenz aus dem Ausland wird durch den Rezeptmakler auch Druck aufgebaut, denn jeder Patient kann frei entscheiden, von wem sein Rezept beliefert wird. Bundesgesundheitsminister Spahn muss das Apothekenstärkungsgesetz noch einmal nachbessern, denn eine Rezept-Zuweisung durch Ärzte ist eigentlich auch für das E-Rezept verboten. Das Apothekenstärkungsgestz VOASG sieht vor, dass das Zuweisungsverbot explizit auch für das elektronoische Rezept gilt. Die Rezeptmakler haben eine Gesetzeslücke gefunden, um das Zuweisungsverbot zu umgehen, das für private Krankenversicherungen allerdings nicht gilt. Durch die geplante Klarstellung im Sozialgesetzbuch V wird allerdings Krankenkassen untersagt, Patientenströme zu steuern. Auch soll in diesem Zusammenhang ein Verbot von Rezeptzuweisungen für ausländische Versandapotheken gelten, das momentan allerdings laut Apothekenrecht nicht gilt. 

Quelle: www.apotheke-adhoc.de