Nachdem das Landessozialgericht in Nordrhein- Westfalen beschlossen hat, dass der Risikoausgleich teilweise neu berechnet werden muss, hat sich nun die IKK Classic zu Wort gemeldet. Die Innungskasse warnt davor, dass durch die Umverteilung bald wieder Zusatzbeiträge zum Thema werden könnten. Das Gericht kam in dem Urteil zu der Ansicht, dass der Gesundheitsfond zu wenig für ältere Versicherte zahlte. Für Jüngere wurde hingegen zu viel gezahlt, was zu Verzerrungen bei den Zuweisungen an die Krankenkassen führte, so das Gericht.
Konkret ginge es um 450 Millionen Euro, die wegen des Rechnungsverfahrens jetzt neu verteilt werden müssen. Die Kassenlandschaft nahm das bislang noch nicht rechtskräftige Urteil weitestgehend positiv auf – lediglich die IIK classic äußerte Bedenken bezüglich einer Veränderung des Risikoausgleichs. Mit dieser Veränderung seien Zusatzbeiträge schon bald wieder möglich. Nach Berechnung der Krankenkasse würden durch die Umverteilung finanziell gut gestellte Krankenkassen bevorzugt, wirtschaftlich schwächeren würde hingegen weitere Mittel entzogen. Die IKK classic empfahl daher von den kompletten Risikostrukturausgleich zu überarbeiten, nicht jedoch nur Details.
Klar ist, dass gesetzliche Krankenkassen in naher Zukunft Zusatzbeiträge erheben werden, wenn sich die Einnahmesituation wieder – wie von vielen prognostiziert – verschlechtert. Fakt ist, dass etwa der Steuerzuschuss zum Fonds in diesem und im nächsten Jahr um insgesamt 4,6 Milliarden Euro gekürzt wurde. Auch die Praxisgebühr fällt als Finanzierungsinstrument weg. Die DAK geht von einer Rückkehr zu Zusatzbeiträgen in der GKV bereits in 2015 aus. Derzeit sieht die Lage aber alles andere als bedrohlich aus. Nach aktuellen Zahlen verfügen die gesetzlichen Krankenkassen über einen Überschuss von 28 Milliarden Euro. Von politischer Seite – die forderte Gesundheitsminister Bahr – gibt es eher Druck, weitere Prämien auszuschütten.
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