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Geschäftsführer Detlef Möller von der Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG übt Kritik an der einseitigen Präqualifizierungsbefreiung von Apotheken für „apothekenübliche“ Hilfsmittel (wir berichteten). Hintergrund der Kritik sind die Neuregelungen des Gesetzes zur Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfung und Versorgungsverbesserung (ALBVVG), die nach Meinung von Möller den Sanitätsfachhandel gegenüber Apotheken benachteiligt. 

Detlef Möller ist überdies Aufsichtsratsvorsitzender bei der Rehavital Gesundheitsservice GmbH, einer Gemeinschaft von 115 Sanitätsfachgeschäften und Gesundheitsfachbetrieben, die sich für die Individuell und qualitativ bessere Versorgung von PatientInnen einsetzt. Möller erklärt aber, dass Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerksberufe systematisch ausgeblutet werden sollen. Apotheken hätten zudem politische Lobby. Außerdem wirft der Stolle-Geschäftsführer politischen Entscheidern und den Krankenkassen Ignoranz vor, weil der Sanitätsfachhandel in der Corona-Zeit und bei den Energiehilfen nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden hat. Möller fordert einheitliche Qualitätsstandards im Wettbewerb mit Apotheken und keine Wettbewerbsverzerrungen, die eine Minderung der Versorgungsqualität zur Folge hätten. Nur langfristige, einheitliche Versorgungslösungen für alle, mit weniger Bürokratie und angemessener Vergütung, würden für alle Akteure des Gesundheitssystems positive Auswirkungen haben.  

Quelle: gesundheitsprofi.de