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Das Sanitätshaus Würger gibt auch im Namen anderer medizinischer Fachhändler in einer Pressemitteilung bekannt, dass zum 1. Januar 2020 eine wohnortsnahe Versorgung mit Hilfsmitteln wieder möglich ist, da das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) des Bundesgesundheitsministeriums die hohe Qualität von Hilfsmitteln wieder garantieren möchte. Das alte Gesetz, das am 14. März 2019 im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, hatte es möglicht gemacht, dass Krankenkassen über Ausschreibungen Konditionen über Verträge mit Hilfsmitteln festschreiben konnten, sodass durch sogenannte Open-House-Verträge ein Drücken der Preise sowie eine Verschlechterung der Produktqualität die Folge waren. Für den Patienten fiel unter Umständen die ortsnahe Versorgung weg, weil sie unrentabel war. Das soll das Gesetz für das Ausschreibungsverbot nun ändern. Karsten Würger erklärt in der Pressemitteilung seines Sanitätshauses, dass er als Experte, sowie viele andere auch, für zuverlässige und gute Produkte mit einer großen Auswahl steht, die dann wieder zur ortsnahen Versorgung zur Verfügung stehen, weil das TSVG die Ausschreibungen der Krankenkassen verbietet. Das TSVG garantiert dann unter anderem schnellere Arzttermine, eine größere Vielfalt der Krankenkassen-Leistungen, eine Verbesserung der medizinischen Versorgung, eine Vier-Wochen-Frist für Arztbesuche sowie eben oben erwähntes Ausschreibungsverbot. Die EU kritisiert allerdings das neue Gesetz bereits seit Mai diesen Jahres und versucht zu intervenieren, indem sie rechtliche Schritte gegen Deutschland einleitet. Ein Ausschreibungsverbot würde laut EU-Kommission gegen das öffentliche Auftragswesen, das einen unverfälschten Wettbewerb garantieren muss, verstoßen. Karsten Würger als Verantwortlicher der Pressemitteilung ist allerdings zuversichtlich, dass die wohnortsnahe Versorgung ab Ende 2019 nicht in Gefahr sein wird. 

Quelle: www.businessportal24.de