Nur Zuckerkügelchen oder echte Alternative zur Schulmedizin? Über die Wirksamkeit von Homöopathie scheiden sich die Geister. Die Schweizer Grundsicherung bekennt nun Farbe: Künftig sind Globuli und Co. Teil des Leistungskatalogs.
Die Komplementärmedizin soll künftig anderen Fachrichtungen gleichgestellt werden. Das gab das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Ende März bekannt. Somit findet ein Großteil der Leistungen Einzug in den Katalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Eine Nutzenbewertung soll nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden.
Schon seit 2012 übernimmt die OKP provisorisch die Kosten für Leistungen der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin (TCM), der Homöopathie sowie der Phytotherapie. Diese Regelung sollte ursprünglich bis 2017 gelten. Die Befristung wurde angesetzt, da bislang noch kein Nachweis zur Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit erbracht wurde. Nun zeigte sich, dass ein solcher Nachweis für die Fachrichtungen als Ganzes nicht möglich sein wird.
Für die Leistungen gilt damit das Vertrauensprinzip. Sofern Anwendungs- und Forschungstradition, wissenschaftliche Evidenz, ärztliche Erfahrung und Weiterbildung vorliegen, werden die Leistungen grundsätzlich vergütet. Nur im Umstrittenheitsfall sollen einzelne Leistungen innerhalb einer Fachrichtung beurteilt werden.
Die entsprechenden Verordungsanpassungen werden bis zum 30. Juni dieses Jahres in die Anhörung geschickt. Die Verordnungsbestimmungen werden voraussichtlich am 1. Mai 2017 in Kraft treten. Somit soll eine Unterbrechung der Vergütung vermieden werden.
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