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Mehr Wettbewerb für Augenärzte wird es künftig in Brandenburg geben, weil das Bundeskartellamt auch Augenärzten aus anderen Bundesländern die Möglichkeit einräumt, in Brandenburg tätig zu werden.

Hierzu hatte das Bundeskartellamt die Selektivverträge (über Katarakt-Operationen und zu Behandlung der altersbedingten Makuladegeneration) der AOK Nordost, die mit rund 28 Prozent der gesetzlich Versicherten die größte Krankenkasse im Bundesland Brandenburg ist, und der Augenärztegenossenschaft Brandenburg (aägb) unter die Lupe genommen.

Das Ergebnis: Die Teilnahme an den Verträgen darf nach Auffassung der Wettbewerbswächter nicht auf Augenärzte mit Vertragsarztsitz in Brandenburg beschränkt werden. Damit öffnet die Behörde nun den Vertragsbeitritt auch Ärzten, die eine Zweigpraxis in Brandenburg betreiben oder auf andere Weise dort zur ambulanten Versorgung zugelassen sind.

„Selektivverträge, die die Teilnahme daran knüpfen, in welchem Bundesland ein Arzt seinen Vertragsarztsitz hat, beschränken den Leistungs- und Qualitätswettbewerb zwischen den Ärzten vor Ort“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

In der Augenärztegenossenschaft Brandenburg sind mehr als 75 Prozent der Augenarztpraxen (105 Augenärztinnen und Augenärzte) in Brandenburg organisiert.

Kommentar: Vor allem Berliner Augenärzte könnten nun profitieren, etwa wenn sie in Brandenburg eine Zweigpraxis betreiben oder als Teil einer Ärztegemeinschaft mit Brandenburger Kollegen tätig sind.

Im Jahr 2008 hatte die damalige AOK Brandenburg, jetzt AOK Nordost, den ersten der beiden Verträge zur Facharztversorgung mit Augen-Operationen nach § 73c SGB V ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die aägb. Im Jahr 2011 wurde ein weiterer Vertrag mit der aägb über die Behandlung von Netzhautkrankheiten geschlossen. Beide Verträge sollen den Brandenburger AOK-Versicherten unter anderem kurze Wartezeiten und ein erweitertes Sprechstundenangebot garantieren.