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Seit Februar diesen Jahres kooperieren bereits deutsche Vor-Ort-Apotheken über den apothekereigenen Dienstleistungskonzern Noventi – der die Arzneimittel-Vorbestell-App „Call my Apo“ erschaffen hat – mit der britischen Online-Praxis Zava (ehemals DrEd). Und seit April buhlt auch die Shop Apotheke aus den Niederlanden um die Gunst von Zava, um gemeinsame Sache zu machen. Auf der Webseite der Shop Apotheke wird eine direkte Weiterleitung zum Online-Arzt von Zava angeboten. Ein Hinweis auf der Internetseite mit einem Button zum „Zava-Online-Arzt“ ist hierfür groß und blau unterlegt und für jeden offensichtlich. Allerdings gibt es auch einen Verweis zu anderen stationären Ärzten über Jameda, der allerdings schwieriger zu finden ist, so die „Deutsche Apotheker Zeitung“ (DAZ). Die Apotheker in den stationären Apotheken hierzulande sind über die Kooperation der niederländischen Shop Apotheke und Zava verärgert, zumal in Deutschland eine freie Arzt- und Apothekenwahl existiert. Das deutsche Apothekengesetz untersagt demnach Zuweisungen von Patienten und Verschreibungen nach Paragraf 11. Dort heißt es, dass „Erlaubnisinhaber und Personal von Apotheken…soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, mit Ärzten oder anderen Personen, die sich mit der Behandlung von Krankheiten befassen, oder mit Dritten keine Rechtsgeschäfte vornehmen oder Absprachen treffen, die eine bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die Zuführung von Patienten, die Zuweisung von Verschreibungen…zum Gegenstand haben“. Gleiches gilt auch für Apotheken im EU-Ausland, wenn diese Patienten in Deutschland mit Arzneimitteln versorgen. Die Shop Apotheke hingegen wirbt auf ihrer Webseite groß mit der Zusammenarbeit mit Zava-Ärzten, obwohl dieses nicht erlaubt ist. Auch verweist die Shop Apotheke darauf, dass nach einem medizinischen Online-Fragebogen und einer anschließenden Prüfung der ZAVA-Ärzte das ausgestellte Rezept direkt an die Shop Apotheke geht, um Patienten mit einem deutschen Original-Medikament in ein bis zwei Werktagen zu beliefern. Eine Aushebelung der Verschreibungspflicht wird hierbei ebenso bemängelt wie die verbotene Zuweisung von Patienten auf der einen Seite und von Verschreibungen auf der anderen. Nach Meinung von Fachkundigen ist dies gesetzlich nicht erlaubt, denn der „standardisierte medizinische Online-Fragebogen“ der Shop Apotheke entspricht wohl eher nicht der Vergleichbarkeit einer telemedizinischen Behandlung durch Zava-Ärzte. 
Beide Geschäftspartner wurden mit den Verstößen gegen das Apothekenrecht durch die DAZ konfrontiert, sind sich aber keinerlei Schuld bewusst. Shop Apotheke verweist auf die Entscheidungsfreiheit von Patienten, die oben beschrieben wurde, und auf die Vereinbarkeit mit der Verschreibungspflicht. Zava verweist auf ihre App und damit auf die Ansicht und Auswahl diverser Arztprofile. Nach Rezeptausstellung würde Zava das Rezept entweder an eine Versandapotheke übermitteln oder aber auf Wunsch des Kunden an eine von 6.500 stationären Apotheken. Den Vorwurf der Aushebelung der Verschreibungspflicht zweifelt Zava ebenfalls an, da Rezepte nur nach zweifelsfreier Diagnosestellung ausgestellt würden. Außerdem würden die Fragebögen den aktuellen medizinischen Leitlinien entsprechen und bei Unklarheiten gäbe es Rückfragen seitens der Zava Online-Ärzte, so die Begründungen.  

Quelle: DAZ