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In dem sogenannten „Skonti-Prozess“ am Landgericht Aschaffenburg ist die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen worden. In dem Verfahren ging es um das Rabattsystem des Arzneimittelgroßhändlers AEP, welches nach Angaben der Wettbewerbszentrale aufgrund einer Übersteigung der gesetzlich festgesetzten, 3,15 prozentigen Grenze durch zusätzliche Skonto-Gewährung nicht rechtens sei.

In dem Urteil weist das Landgericht die Klage zurück und argumentiert mit einem qualitativen Unterschied von Rabatten und Skonti: Die Inanspruchnahme von Skonti hänge von einer Bindung an eine fristgerechte Zahlung ab. Durch die Gewährung werde nicht der Verkaufspreis gesenkt; somit werde das Preisrecht auch nicht verletzt.

Jens Graefe – Geschäftsführer AEP – begrüßt das Urteil, hätte aber am liebsten das Verfahren aufgrund von Imageschäden von vorneherein abgewendet.

[ilink url=“http://www.aep-direkt.de/files/aep-direkt/downloads/2015_10_22_Presseartikel_AEP_Skonto_Urteil.pdf“] Link zur Quelle (AEP)[/ilink]