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Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) blickt mit Sorge auf die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden, die durch Neuregelungen für Verbandsstoffe unter einer erschwerten lokalen Wundbehandlung leiden könnten. Im letzten Jahr hieß es nämlich noch, dass antimikrobielle Wundauflagen, die zur Kategorie der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ gehören, ein Nutzenbewertungsverfahren durchlaufen müssten und damit unter Umständen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet würden.  

Demnach ändert sich erst einmal beim Leistungsanspruch von „sonstigen Produkten zur Wundtherapie“ nichts, denn Versicherte mit chronischen Wunden haben eine verlängerte gesetzlich definierte Übergangsfrist eingeräumt bekommen, die weitere 12 Monate dauert und am 02.12.2024 nach insgesamt 48 Monaten endet. Damit sind diese Produkte weiterhin verordnungs- und erstattungsfähig, denn eine Umfrage unter Wundfach- und Pflegefach-Kräften ergab, dass antimikrobiell wirksame Wundauflagen, wie silber- und PHMB (Polyhexanid)-haltige Produkte für das lokale Wundmanagement sehr wichtig sind.  

250 Fachkräfte gaben an, dass die Reduktion von klinischen Infektionszeichen in 92 Prozent der Fälle Priorität hat. 84 Prozent der Wunden werden demnach mit silberhaltigen, antimikrobiellen Verbandsstoffen versorgt. PHMB-haltiges Wundmaterial wird auch sehr häufig verwendet. Nur in 13 Prozent der chronischen Fälle werden keine keimtötenden Substanzen eingesetzt. Das Fachpersonal erwartet dennoch nach der Übergangsregelung eine Verschlechterung der Versorgungssituation, wenn die systemische Antibiotika-Gabe vonnöten sein sollte und Evidenznachweise (Studien mit Evidenzkriterien) fehlen sollten.  Fazit: Lokal wirksame Antibiotika können menschliches Leiden vermeiden und Kosten im Gesundheitssystem drosseln.  

Quelle: gesundheitsprofi.de