Seite wählen

Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mindestens 49.500 Euro müssen 2016 höhere Sozialabgaben leisten. Grund ist die Anhebung der bundesweiten Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung von 49.500 auf 50.850 Euro.

Auch bei allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze. Hier wird allerdings differenziert: Im Westen steigt sie von monatlich 6.050 Euro auf 6.200 Euro und im Osten von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.

Überdies wurde außerdem die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 54.900 Euro auf 56.250 Euro Jahreseinkommen erhöht.

Die Steigerung der Sozialversicherungsgrößen sei durch die Erhöhung des allgemeinen Einkommensniveaus im vergangenen Jahr bedingt, so die Bundesregierung. Somit steige auch die für die Beitragskalkulationen verantwortliche Bezugsgröße, die 2016 im Westen bei 2.905 Euro und im Osten bei 2.520 Euro pro Monat liegen wird, an.

[ilink url=“http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-14-sozialversicherung.html;jsessionid=D7E2895CCDFDCB3AC3C262D8D60C68FB.s2t1″] Link zur Quelle (Bundesregierung)[/ilink]