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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nach Protesten von Betroffenen und deren Angehörigen in der Intensivpflege seinen Gesetzesentwurf zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz überarbeitet. Danach soll dieses im Sommer 2020 in Kraft treten und umgesetzt werden. 19.000 Fälle ambulanter und 3.400 stationärer Intensivpflege sind vom überarbeiteten Gesetz und dessen Auswirkungen betroffen. Die Kosten beliefen sich in diesem Bereich der Gesundheitsversorgung 2019 auf 1,9 Milliarden Euro. Das neue Gesetz soll eine bessere Versorgung von Patienten, die beatmet werden müssen, garantieren. Überdies gilt es, Fehlanreize zu beseitigen, das heißt, dass Patienten nicht länger als nötig beatmet werden sollen. Zudem soll die Selbstbestimmung der Patienten gestärkt werden, weil diese darüber bestimmen dürfen, in welchem Umfeld sie gepflegt werden müssen. Die Pflege kann dann dementsprechend im eigenen häuslichen Umfeld stattfinden, aber auch in Pflegeinrichtungen und speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten. Ein besonders qualifizierter Arzt entscheidet über diese Form der außerklinischen Intensivpflege. Diese Ärzte sind auch dafür verantwortlich, dass die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Reha-Maßnahme festgestellt wird. Krankenkassen müssen sich dieser Entscheidung durch den Arzt beugen. 20 ambulante Behandlungstage oder aber drei Wochen stationäre Behandlung müssen von den Krankenkassen bezahlt werden. Wenn der Patient sich dann aber für eine andere als von der Kasse zugewiesene Reha-Einrichtung entscheidet, fallen für den Betroffenen Mehrkosten an, die aber nach der Umsetzung der Reform halbiert werden. Das soll das Wahlrecht der Patienten stärken. Durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) werden die Rahmenbedingungen für einheitliche Qualitätsanforderungen vorgegeben. Danach muss auch eine persönliche Begutachtung der Unterbringung auf Qualität erfolgen, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen jährlich gewährleisten muss. Für die außerklinische Intensivpflege kommen dann nur noch qualitätsgeprüfte Pflegedienste mit Qualitätsvorgaben für die Pflege im häuslichen Umfeld in Frage, um schwarzen Schafen der Branche keine Chance mehr zu bieten. Krankenkassen müssen die Kosten für die Unterbringung von intensiv zu pflegenden Patienten zum großen Teil übernehmen. Auch wenn außerklinische Pflege nicht mehr nötig ist, weil sich der Gesundheitszustand gebessert hat, muss eine Kostenübernahme angeboten werden. Spahn will auch Entwöhnungsversuche der zu beatmeten Patienten durch zusätzliche Vergütungen vor der Entlassung aus dem Krankenhaus durchsetzen, während für unterlassene Versuche Abschläge erfolgen sollen. So soll gewährleistet werden, dass beim Übergang in die ambulante Pflege wenigstens Versuche unternommen wurden, damit falsche finanzielle Anreize nicht zu unnötiger Fortführung der künstlichen Beatmung führen. Auch einheitliche Vorgaben für die Entlohnung von Pflegekräften werden im Gesetz festgeschrieben, wie eine Zahl weiterer Qualitätsrahmenbedingungen. 

Quelle: www.kma-online.de