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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat gerade im Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Teilen neu regelt. Im Frühjahr 2019 werden die ersten Neuerungen bereits umgesetzt. Dabei sollen die vielen Terminservicestellen zur Vermittlung von Arztterminen abgebaut werden und eine bundeseinheitliche Rufnummer 116117 soll an ihre Stelle treten, die bereits heute schon existiert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bekommt den Auftrag, Regelungen und Prüfmaßnahmen, die bundeseinheitlich und verbindlich sind, für die Vergabe und die Dokumentation von Diagnosen und Prozeduren zu schaffen. Bis zum 30. Juni 2020 soll es erste Festlegungen hierzu geben. Die Praxisverwaltungssysteme würden zum 1. Januar 2022 dementsprechend angepasst. Auch eine Harmonisierung der Codierung, so heisst es in der Gesetzesbegründung, wird wegen der zunehmenden sektorenübergreifenden Vernetzung notwendig. Vertragsärzte, die aus medizinischen Gründen Kassenpatienten an Fachärzte vermitteln, sollen dafür demnächst fünf statt zwei Euro Vergütung bekommen. Bei den Gehältern der Vorstände von KBV, Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen wird es laut Kabinettsbeschluss auch Neuerungen geben. Dem Gebot der Wirtschaftlichkeit folgend, müssen alle Vorstandsgehälter öffentlich aufgelistet werden. Gehälter dürfen zum Teil nicht mehr während der Dauer der Amtszeit erhöht werden (Vorstände der KBV) und werden auch zu Beginn der Amtszeit festgelegt. Bei den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) werden auch umfangreiche Neuregelungen auf den Weg gebracht. Hier wird demnächst vor allem auf Nachbesetzungen von freien Arztstellen geschaut. Aber auch die Gründer der MVZ sind ins Visier der Gesundheitspolitik geraten, weil in früheren Zeiten viele nichtärztliche Investoren in den Markt eingestiegen sind, was nicht immer positiv aufgenommen wurde.

Quelle: www.apotheke-adhoc.de und Ärzteblatt