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Der Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) Joachim M. Schmitt begrüßt den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), nun endlich die Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung zu verbieten. Im Heil-und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurde auch schon bislang untersagt, dass Hilfsmittel-Versorgungen mit einem hohen Dienstleistungsanteil ausgeschrieben werden dürfen. Doch einzelne Krankenkassen hielten sich nicht an die Gesetzesvorgabe und ignorierten das Hilfsmittel-Ausschreibungsverbot in sensiblen Hilfsmittelbereichen. Damit soll jetzt Schluss sein, das machte Spahn bereits im Dezember 2018 bekannt. Die Umsetzung folgt nun in laufenden Beratungen zum Termin- und Versorgungsgesetz (TSVG). Demnach ist das endgültige Verbot der richtige Weg für eine qualitätsgesicherte Versorgung, so der BVMed. Qualitätseinbußen durch Preisdumping wird es zukünftig nicht mehr geben, sodass Patienten sich auf eine qualitätsgesicherte Versorgung verlassen können. Dies führt auch dazu, dass Patienten nun nicht mehr steigende Preise bei Aufzahlungen akzeptieren müssen. Der Patient profitiert zusätzlich von einer Steigerung seiner Lebensqualität. Der BVMed weist Krankenkassen auf die Möglichkeit hin, Beitrittsverträge nach § 127 Absatz 2 abzuschließen. Versicherte sind auf diese Weise in der Lage, ihren Hilfsmittel-Lieferanten und deren Produkte auszuwählen, sodass Qualität und Wettbewerb unter den Leistungserbringern gestärkt werden.   

Quelle: BVMed