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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und sein Ministerium planen derzeit ein Pflegereformgesetz, das vorsieht, dass eine sogenannte Blankoverordnung Pflegefachkräften mehr Kompetenz und Eigenverantwortung einräumt. Der Ärzte-Zeitung liegt bereits ein entsprechendes Papier vor, das als aktualisierter Arbeitsentwurf die Neuregelung näher beschreibt.  

Demnach entscheidet der behandelnde Hausarzt dann nur noch, ob eine Therapie notwendig ist, nicht aber über die Art, die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung. Letzteres liegt dann in den Händen des Heilmittelerbringers, der als Pflegefachkraft in der häuslichen Krankenpflege mehr Verantwortung zugesprochen bekommt. Voraussetzung für die gute Umsetzung der Neuregelung ist aber, dass die Pflegefachkraft über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Auch ein regelmäßiger Austausch mit dem Arzt ist dafür notwendig. Der Bundesgesundheitsminister will auf diese Weise „gut ausgebildete Pflegefachkräfte in der interprofessionellen Zusammenarbeit weiter stärken“.  

Die „Blankoverordnung“ könnte vor allem in der Wundbehandlung, aber auch bei der Versorgung mit Kompressionsstrümpfen und -strumpfhosen greifen und zu mehr Verantwortung von Pflegefachkräften in der Versorgung führen- Auch Physio,- Ergo- und Logotherapeuten sind bei bestimmten Indikationen seit Januar dazu befugt, selbstständig zu handeln. Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) soll dazu alle Details richtliniengetreu festlegen.  

Die neue Regelung stößt aber vor allem in der Ärzteschaft auf Unbehagen, weil Mediziner die letzte Verantwortung nicht auf besonders geschulte Pflegekräfte übertragen wollen. Ärztefunktionären widerstrebt die Übertragung von Kompetenz und Eigenverantwortung auf hierarchisch nachgeordnete Strukturen in der häuslichen Krankenpflege; sie zweifeln an der selbstständigen Erfüllung der auf Pflegekräfte übertragenen Aufgabenbereiche.  

Pflegeverbände sehen dies komplett anders, denn auch in der Diabetes- und Dekubitus-Behandlung fordern sie schon seit Längerem mehr Eigenverantwortung.  

Quelle: www.aerztezeitung.de