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In Deutschland gibt es noch keine allgemeine Impfpflicht. Darüber wird erst im nächsten Jahr entschieden. Sicher ist jedoch, dass Personal in Pflege- und Altenheimen sowie Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen bis zum 15. März 2022 geimpft sein müssen. Neue Tätigkeitsverhältnisse und bestehende Verträge in Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste und sozialpädagogischen Zentren gehören ebenfalls dazu.  

Der Gesetzgeber sieht im Gesetzesentwurf eine Pflicht bei intensiven und engen Kontakten zu besonders gefährdeten Gruppen von Menschen; dem Pflegepersonal wird daher eine „besondere Verantwortung“ im Beruf zugeschrieben. Kürzlich gab es viele Corona-Ausbrüche durch ungeimpftes Personal mit Toten und Schwerstkranken als Folge. Bestimmte medizinische Gründe mit Attest-Nachweis befreien Betroffene von der dann geltenden Impfpflicht in Gesundheitsberufen. 

Viele Experten bemängeln die zu niedrige Quote der Impfwilligen in gewissen Bereichen der öffentlichen Gesundheit. Diese liegt laut Schätzungen des RKI zwischen 80 bis 90 Prozent, wobei der Deutsche Pflegerat zu höheren Zahlen tendiert als die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Der Deutsche Ethikrat weitet sogar die berufsbezogene Impfpflicht auf andere Bereiche des Lebens wie Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft aus. Der Marburger Bund pflichtet den Fachleuten des Ethikrates bei und hält die Impfpflicht in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen vulnerable Personen untergebracht sind, für dringend notwendig.  

Die Kritiker oder Zweifler der eingeschränkten Impfpflicht monieren den eventuell auftretenden Frust am Arbeitsplatz und die damit verbundene Personalflucht, die nach Schätzungen 100.000 bis 120.000 Angestellte dazu bewegt, den Job zu wechseln. Einige Experten mit anfänglicher Skepsis sehen aber mittlerweile auch die Notwendigkeit der Maßnahme der berufsbezogenen Impfpflicht, mit zentraler Erfassung der Impfzahlen.  

In anderen Ländern wie Italien und Griechenland gelten bereits begrenzte Impfpflichten; hierzulande gibt es seit 2020 nur das Masernschutzgesetz für bestimmte Beschäftigte in Gesundheitsberufen, aber auch in Kindertagesstätten mit einer Impfpflicht oder Genesenen-Nachweis für aufzunehmende Kinder. In Deutschland sind nach Auskunft des aktuellen ARD-Deutschland-Trends sogar 71 Prozent aller Befragten für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.

Quelle: www.tagesschau.de