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In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier appelliert der MedTech-Branchenverband SPECTARIS an die Gesundheitspolitik, Druck auf den GKV-Spitzenverband Druck auszuüben, um eine Hilfsmittel-Anpassung für online-basierte beziehungsweise Cloud-fähige Hilfsmittel durchzusetzen.

Das Potenzial der Schaffung von eigenen Produktarten in schon bestehenden Produktegruppen im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht darin, dass eine Verbesserung der Versorgungsqualität erreicht werden und Kosten gesenkt werden können, so das Mitglied des SPECTARIS-Vorstandes Sabine Mertsch.

Als Beispiel nannte Mertsch erst vor kurzem die Diabetiker, eine große Gruppe im deutschen Gesundheitssystem, die von der Digitalisierung profitieren. Insulinpumpen, Smartpens, rtCGM (kontinuierliche Gewebe-Glucosemessung) und innovative Blutzuckermessgeräte besitzen für Betroffene mit einem schwankenden Blutzuckerspiegel Effizienz und Effektivität, wenn die Kosten nach Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden müssten. 

Die Politik muss aber erst hierfür die Voraussetzungen schaffen, appelliert Mertsch. Auch an die Ärzte muss dabei gedacht werden, die für ihre Leistungen in der Auswertung der Daten honoriert werden müssen. Der Aufnahmeprozess in das Hilfsmittelverzeichnis der GKV könnte danach aus vier Stufen bestehen, zu denen die Antragstellung, die Potenzialbewertung, die Aufnahmemodalität und die Vergütung gehören.  

Bei der Antragstellung steht der Hersteller im Mittelpunkt, der die Aufnahme seiner online-fähigen Lösung nach § 139 SGB V beantragt. Der Schritt der Potenzialbewertung stellt den Mehrwert der digitalen Lösung aufgrund von Versorgungsdaten, klinischen Studien und Bewertungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dar. Im nächsten Schritt (Aufnahmemodalität) erfolgt nach einer positiver Bewertung die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis (siehe oben). Ohne positive Bewertung geschieht eine Aufnahme in Produktarten ohne Online-Fähigkeit. Die Vergütung geschieht dann, nachdem Absprachen zwischen Herstellern, Hilfsmittelleistungserbringern und GKV-Spitzenverband stattgefunden haben; auch über pauschalisierte Vergütungen muss nachgedacht werden.  

Quelle: www.aerztezeitung.de