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Anfang der Woche haben sich der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), GKV-Spitzenverband, Krankenkassen-Vertreter, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) in einer Absichtserklärung auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Elektronischen Gesundheitsakte (ePa) geeinigt.

Demnach soll der Versicherte bzw. Patient eine standardisierte ePa für die Verwaltung von Dokumenten und Gesundheitsdaten – auch bei einem Kassenwechsel – lebenslang nutzen können. Die Zugriffsrechte Dritter werden allein durch den Versicherten bestimmt.

Bezüglich der Datenhaltung sollen die Spezifikationen der gematik nach § 291 a SGB V als Grundlage für die Aktenmodelle fungieren. Die gematik setzt dabei auf die Erteilung von Zugriffsberechtigungen und einer zentralen Datenhaltung der Anbieter. Sobald der Versicherte eine Berechtigung erteilt, erfolgt die Datenübermittlung seitens des Systems des Leistungserbringers an die Akte des Versicherten. Spezifische Übergangs- und Migrationsregelungen sollen für die derzeit getestete elektronische Gesundheitsakte nach § 68 SGB V aufgestellt werden.

In den weiteren Aufgabenbereich der gematik fällt – wie bisher – die technische Infrastruktur, d.h. die Festlegung von Standards und Schnittstellen sowie die Absegnung von Betreibern und Anbietern von ePa-Lösungen. Die Krankenkassen hingegen werden mit der Definition der Aktenstruktur und mit den nicht medizinischen Inhalten der ePa beauftragt. Weiter ist die KBV für die technischen und semantischen Anforderungen an die medizinischen Daten verantwortlich.

KBV-Vorstand Thomas Kriedel zufolge sei ihnen eine klare Aufgabenteilung wichtig gewesen. Wichtig sei jetzt, dass alle Beteiligten am gleichen Strang zögen und es in die gleiche Richtung gehe.

Quelle: Ärzteblatt