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DAK und GWQ müssen den geplanten Start der Verträge über die Herstellung von Sterilrezepturen für Zytostatika verschieben. Starttermin war der 1.November, vor Dezember wird es aber nicht losgehen, da es immer noch offene Fragen zu klären gilt. Apotheken können jetzt bis zum 29. August ihre Gebote abgeben. Der Fragenkatalog ist lang. Es geht beispielsweise darum, wie lange die Sterilrezepturen haltbar sind und welche Aufbrauchfristen eingehalten werden müssen. Da der abgebende Apotheker für eventuell auftretende Schadensfälle haften muss, stellt sich die Frage, nach welchen Wirkstoffstabilitätsdaten gehandelt werden muss. Die Antwort der Kassen lautet: „Es gelten die Stabilitätsangaben der Fachinformationen beziehungsweise der Hilfstaxe“. Das heißt mit anderen Worten, dass die Apotheken Vertragspartner sind und nicht die Herstellungsbetriebe. Apotheken sollten zudem auch nur Gebote abgeben, wenn eine Wirtschaftlichkeit bei der Kalkulation für die steril hergestellten Infusionsbeutel zu erkennen ist.

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