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Aus dem aktuellen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune, kurz Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), geht hervor, dass bestimmte Eckpunkte fehlen, weil es zu viel Kritik wegen unnötig hoher Kosten gegeben hat. Deshalb fehlen im aktuellen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums um Karl Lauterbach Entwürfe zu Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und für Primärversorgungszentren, also zur Stärkung der Gesundheitsversorgung vor Ort, in sozialen Brennpunkten oder strukturschwachen Regionen.  

Im Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Versorgung fehlen diese Punkte, obwohl niedrigschwellige Beratungsangebote zur Behebung von regionalen Defiziten, zur Prävention oder zur Gesundheitsförderung laut Lauterbach wichtig wären. Die FDP-Koalition und auch ärztliche Verbände äußerten Zweifel und Kritik wegen „massiver Kostentreiberei“ ohne nachweisbaren Mehrwert und wegen unnötiger Belastungen für BeitragszahlerInnen in der GKV. Auch sind Studienplätze in der Humanmedizin und deren kostenintensives Konstrukt zur Förderung von Kapazitäten nicht mehr Gegenstand des GVSG-Entwurfes. Hingegen sind Maßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung, mit Einführung von gewissen Kostenpauschalen, Teil des Referentenentwurfes zum GVSG.  

Quelle: aerzteblatt.de