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Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) und der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. begrüßen prinzipiell den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungsgesetz, kurz DVPMG.  

Beide Verbände üben aber hinsichtlich einiger Eckpunkte Kritik: In einer Stellungnahme kritisiert der bvitg das Vorhaben des BMG, dass die Umsetzung von digitalen Lösungen dem Staat und der Selbstverwaltung unterliegen soll. Als Beispiele nennt der Verband unter anderem das geplante Vermittlungsportal für Videosprechstunden. Gibt es keine klare Aufteilung der Kompetenzen, wäre der Innovationsstandort Deutschland in Gefahr, so der Geschäftsführer Sebastian Zilch. Der Verband der führenden IT-Anbieter im deutschen Gesundheitswesen findet zu starre Vorgaben im Bereich von telemedizinischen Angeboten auch schlecht, weil Ärzte zu wenig Potenzial ausschöpfen könnten.  

Positiv findet der bvitg die Erweiterung der Anbindung von unterschiedlichen Akteuren des Gesundheitswesens an die Telematikinfrastruktur (TI).  
Der BVMed begrüßt zudem auch die Einführung von digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Positiv werden die Verwertung von Daten aus Pflegehilfsmitteln bewertet, weil dadurch Erkenntnisse zur Notwendigkeit von Lagerungsprozessen, einem Produktwechsel und potenziellen Komplikationen gezogen werden können. Betroffene Hilfsmittel in dieser Kategorie sind beispielsweise Infusions- und Ernährungstherapien, aber auch die Inkontinenzversorgung von Betroffenen. Des Weiteren betrifft die Einführung von digitalen Pflegeanwendungen Dekubitus-Patienten indirekt und solche mit einem künstlichen Darmausgang (Enterostoma) oder mit einem Stoma allgemein.  

Der BVMed kritisiert aber das Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte durch benannte Stellen innerhalb einer zweieinhalbjährigen Frist, was in zu kurzer Zeit mit zu viel Aufwand und Herausforderungen unterschiedlicher Art verbunden ist. Der Verband fordert daher mit Blick auf den Produktlebenszyklus eine Verlängerung der Frist auf mindestens fünf Jahre und nicht vor dem Jahr 2025 für neu-zertifizierte Medizinprodukte. Traditionell bewährte und bestehende Produkte sollen auf Wunsch des BVMed ausgenommen sein.  

Überdies kommt laut bvitg der Interoperabilität große Bedeutung zu, damit zum Beispiel elektronische Patientenakte (ePA) und geplante Wissensplattform für Medizinische Informationsobjekte (MIO) besser kompatibel sind.  

Quelle: medtech-zwo.de