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Die gesetzliche Pflegeversicherung bleibt trotz gestiegener Pflegesätze nur eine Teilkaskoversicherung. Um sich gegen das finanzielle Risiko einer zukünftigen Pflegebedürftigkeit abzusichern, schließen viele Menschen daher eine zusätzliche private Pflegezusatzversicherung ab. Doch nicht jeder Tarif bietet im Pflegefall gute und ausreichende Leistungen an, wie eine Untersuchung der Stiftung Warentest jüngst ergab. Eine Tarifart erzielte besonders schlechte Noten.

Seit 2013 werden staatlich geförderte Tarife angeboten, die nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr auch „Pflege-Bahr“ genannt werden. Das Besondere des „Pflege-Bahr“: Die Versicherer müssen hier jeden Kunden akzeptieren, so lange er noch nicht pflegebedürftig ist. Eine eventuell vorhandene Vorerkrankung ist kein Ausschlusskriterium. Das Konzept zielt darauf, die eigenverantwortliche Absicherung staatlich zu bezuschussen und damit attraktiver zu machen. Der Staat fördert die speziellen Tarife unter bestimmten Voraussetzungen mit 60 Euro pro Jahr. Die Stiftung Warentest kommt allerdings zu dem Schluss, dass „Pflege-Bahr“ -Tarife in keinem Fall als alleinige Absicherung ausreichen.

Experten raten, zunächst herkömmliche Tarife zu prüfen. Erst wenn diese zu teuer sind oder die Aufnahme wegen Vorerkrankungen nicht möglich ist, sollten Interessenten auf den „Pflege-Bahr“ ausweichen.  Der PKV-Verband kritisierte die negativve Einschätzung von Stiftung Warentest und wies darauf hin, dass die Einführung des „Pflege-Bahrs“ dazu geführt habe, dass das Bewusstsein für die Notwendigkeit privater Vorsorge verbessert wurde und wesentlich mehr Menschen eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hätten.

Kommentar: Auch wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes angehoben werden, reichen die staatlichen Leistungen immer noch nicht aus, um die Kosten für stationäre Pflege oder ambulante Pflegedienste zu decken. Eine private Vorsorge wird damit in Zukunft immer wichtiger. Dabei ist jedoch ein genauer Vergleich der Tarife geboten. Schon im Jahr 2013 fielen die staatlich geförderten Tarife in Tests durch. Der Vorteil, dass auch Kunden mit Vorerkrankungen aufgenommen werden müssen, wird in den Tarifen entsprechend mit einkalkuliert. Die Leistungen des „Pflege-Bahrs“ fallen daher vergleichsweise gering aus.

[ilink url=“https://www.test.de/Private-Pflegeversicherung-im-Test-So-fuellen-Sie-die-Pflegeluecke-4837475-0/“] Link zur Quelle (Stiftung Warentest)[/ilink]