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In einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) werden die Praktiken gesetzlicher Krankenkassen bei der Stoma-Versorgung kritisiert. Bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich müssen die Krankenkassen bei ihren Vorgabeentscheidungen neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen berücksichtigen, die über die Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen, so sieht es das Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG), welches im April 2017 in Kraft getreten ist, vor. Ausschreibungen im Stoma-Versorgungsbereich sind laut BVMed aus diesem Grund nicht mehr zulässig, da Hilfsmittel dieser Kategorie sich stärker an Qualitätszielen orientieren und der Patient ein Recht auf Beratung und Information hat, was aber durch die Ausschreibungen nicht gegeben wäre. Gerade Patienten mit einem künstlichen Darmausgang, die einen hohen individuellen Anpassungsbedarf haben, dürfen nicht von Ausschreibungen betroffen sein. Mit diesen Patienten muss sehr sensibel umgegangen werden; sie benötigen eine individuelle Beratung und eine Anleitung im Umgang mit den Stomaprodukten. Die Auswahl der richtigen Produkte, die Anpassung und auch die Erklärungen sind sehr beratungsintensiv, auch im Falle einer Neuanpassung. Damit aber die Lebensqualität der Stoma-Patienten durch die Ausschreibungen nicht gefährdet ist, fordert der BVMed die Politik auf, hier doch dringend einzugreifen.

Quelle: Faktor Lebensqualität