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Im Zeitraum zwischen 2011 und 2016 wurden neu auf den Markt gekommene Arzneimittel auf ihren Zusatznutzen bewertet. 216 neue Arzneimittel hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in verschiedenen Analysen bewertet und anschließend festgestellt, dass 58 Prozent von ihnen zumeist einen geringen Zusatznutzen aufweisen. Deshalb kritisiert das IQWiG auch das Vorgehen, auf welche Weise die Analysen stattfinden. Die IQWiG-Bewerter glauben, dass die Effizienz dieser getesteten Arzneimittel höher ausfallen könnte, wenn die Studienauswahl eine andere wäre. Die Tests müssten verstärkt aus aktiv-kontrollierten Studien kommen, das heißt, neue Arzneimittel müssten nicht gegen placebo-kontrollierte Studien, sondern gegen Standardtherapien getestet werden und die Gesundheitspolitik müsste entscheiden, welche Arzneimittel aus welchen Bereichen neu entwickelt werden sollten, weil es Fachbereiche gibt, in denen der zusätzliche Nutzen der Arzneimittel nur minimal vorhanden ist. Die Meinung der IQWiG-Bewerter ruft aber einige Kritiker auf den Plan, wie den Kodirektor des Instituts für Bio-, Medizin- und Gesundheitsrecht an der Juristischen Fakultät der Uni Augsburg, Ulrich Gassner, der die IQWiG als Institution, der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zugearbeitet wird, kritisiert. Demnach sei die Zusammenarbeit, von der beide Seiten profitieren, nicht demokratisch, weil Patientenvertreter kein Stimmrecht hätten. Es gibt aber auch Befürworter der Kritik des Instituts, die die zweimalige Bewertung der Arzneimittel auf europäischer und nationaler Ebene auf Nutzen und Zusatznutzen als ausreichend ansehen. Aber eine Änderung der Zulassungsstudien durch Streichung von placebo-kontrollierten Studien und Austausch gegen Standardtherapien, wie vom IQWiG gefordert, ist nach Ansicht des Leiters des Fachgebietes Management im Gesundheitswesen der Technischen Universität Berlin, Reinhard Busse, auf jeden Fall eine zwingende Notwendigkeit. 

Ärzteblatt.de