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Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hat analysiert, wie Meinungsmacher:innen im deutschen Gesundheitssystem zur Etablierung verschiedener Digital-Health-Angebote und Prozesse im Digitalisierungsprozess stehen.

Demnach belegt die elektronische Patientenakte (E-Akte) den ersten Platz in der Prioritätenliste der Integration in die Telematik-Infrastruktur (TI). Die 60 befragten Expert:innen des interdisziplinären Think-Tanks, bestehend aus Wissenschaftler:innen, Journalist:innen und Politikern und Politikerinnen mit Expertise in digitaler Transformation des Gesundheitswesens, waren an der schnellen Verfügbarkeit von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) und vor allem am zuletzt viel diskutierten E-Rezept nur mäßig interessiert, denn beide Aspekte fanden sich im Mittelfeld der Liste wieder.  

Startups, Leistungserbringer und Kostenträger wurden aber auch für die Analyse befragt. Demnach schaffte es die Interoperabilität und die Überwindung von Sektorengrenzen nur auf den zweiten Platz, gefolgt von der Meinung, dass Gesundheitsdaten der Forschung besser und schneller zur Verfügung gestellt werden müssten.  

Die grundsätzliche Verbesserung der Telematik-Infrastruktur steht bei allen Befragten ganz weit oben auf der Rangliste wichtiger technologischer Prozesse. Dort reicht die Spannbreite von einer Forderung nach der Einführung einer digitalen Versicherten-Identität bis hin zur Anbindung von Telemedizin und Telemonitoring an die TI.  

Die Analyse hat aber auch gezeigt, dass die Branchenkenner:innen glauben, dass Studien den Nutzen von digitalen Tools und Anwendungen erst beweisen müssten, bevor sie flächendeckend zur Anwendung kommen. Ferner wünschen sich die Teilnehmer:innen der Befragung eine stärkere Akzeptanz von Digital-Health-Technologien aller Leistungserbringer, damit der Ausbau der interprofessionellen Gesundheitsversorgung gesichert ist.  

Es gab auch Aspekte, die nach Meinung der Befragten viel zu sehr im Schatten der öffentlichen und politischen Diskussion stehen, wie zum Beispiel die Zuständigkeiten bei Datenschutzregelungen oder der organisatorisch-administrative Bereich und sein Nutzen.  

Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de