Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen bestimmte Eingriffe nur noch in spezialisierten Kliniken stattfinden. Damit soll die Behandlungsqualität bei komplizierten Operationen erhöht werden. Eine aktuelle Studie zeigt allerdings, dass dieses Ziel bisher verfehlt wurde.
Per Definition gilt eine Einrichtung als spezialisiert, wenn sie für bestimmte Eingriffe eine jährliche Mindestfallzahl erreicht. Die Regelung wurde 2004 eingeführt und umfasst mittlerweile acht verschiedene Eingriffe wie beispielsweise komplizierte Operationen der Speiseröhre, Transplantationen von Niere, Leber und Stammzellen sowie den Einsatz von Knieprothesen. Kliniken sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle zwei Jahre in einem Qualitätsbericht die Anzahl der Eingriffe mitzuteilen. Forscher der Universität Witten/ Herdecke untersuchten nun die Berichte von fast 2.000 Krankenhäusern aus den Jahren 2004 bis 2010 um zu ermitteln, ob die Einführung von Mindestfallzahlen zu der gewünschten Spezialisierung geführt hat.
Es zeigte sich, dass der Anteil der Kliniken, die mindestens eine Mindestmengeneingriffsart durchführen, im untersuchten Zeitraum von 24 auf 56 Prozent stieg. Die Fallzahlen dieser Eingriffe nahm von 22.64 auf 170.850 Fälle stark zu. Es wurde allerdings auch deutlich, dass die Mindestfallzahlen häufig nicht eingehalten wurden. Die Zahl der Kliniken, welche die Mindestmengenvorgaben unterschreiten, ist über die Jahre konstant geblieben. Nur drei Viertel der Krankenhäuser geben Ausnahmetatbestände an. Dazu zählen Notfalleingriffe, der Aufbau eines neuen Leistungsbereiches sowie eine personelle Neuausrichtung der Klinik.