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In einer neuen Studie hat das Beratungsunternehmen A.T. Kearney den „wahren“ Aufwand für Verwaltung bei Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern bestimmt und kommt so auf einen Gesamtbetrag von mehr als 40 Milliarden Euro im Jahr, was  23 Prozent der 176 Milliarden Euro Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in 2010 entspricht.

In der Studie wurden nicht nur die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen betrachtet sondern in Interviews mit Teilnehmern – vor allem Ärzten – aus dem ambulanten und stationären Bereich die Kosten für die Verwaltungsarbeit hinzugerechnet.

Die Studie wird unter den verschiedenen Interessensgruppen im Gesundheitswesen angeregt diskutiert, wobei auch eine politische Note hinzugekommen ist, da das Bundesgesundheitsministerium, bzw. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), kein Interesse an dieser Studie gezeigt hat.

Kommentar: Nicht hinterfragt wurden in der Studie die Ursachen, die Inhalte und die Sinnhaftigkeit der Verwaltungstätigkeiten. Das z.B. im stationären Bereich die ärztlichen Dokumentationstätigkeiten im Rahmen der DRG-Einführung deutlich zugenommen haben, ist kein Geheimnis. Im ambulanten Bereich führen neue Versorgungskonzepte, wie DMP, integrierte Versorgung, elektronische Gesundheitskarte, etc. zu mehr Verwaltungsaufwand. Leider wurde in der Studie nicht erhoben, welche Tätigkeiten zu welchem Aufwand führen.

Auch die Zuweisung der Verantwortung für den Verwaltungsaufwand an die  Krankenkassen greift zu kurz, da diese oft nur ausführende Organe im Gesundheitssystem sind und für die Umsetzung gesetzlicher und politischer Vorgaben zuständig sind.

Wenn nicht auf die Ursachen der Verwaltungstätgikeiten eingegangen wird, sind plakative Rechenbeispiele, wie weit der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse gesenkt werden könnte, wenn man Verwaltungskosten sparen würde, wenig zielführend. In der Konsequenz sollte sich auf ein Versorgungsmodell festgelegt werden, was dann möglichst „industrialisiert“ umgesetzt werden könnte. Das möchte aber niemand im Gesundheitswesen.