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Etwa 30 Mrd. Euro werden jährlich durch die Kassenärztliche Vereinigung an alle 150.000 niedergelassenen Ärzte verteilt. Kassen und Ärzteschaft streiten dabei häufig um die Gerechtigkeit. Trotz dieser Milliardenausschüttung gibt es einige unzufriedene Ärzte und Patienten, die unglaublich lange auf Behandlungstermine warten müssen. Die Techniker Krankenkasse sieht sich angesichts dieser Umstände veranlasst, tätig zu werden. Sie hat daher das Berliner IGES Institut beauftragt, Reformvorschläge zu entwickeln. Der stellvertretende Vorsitzende des TK-Vorstands, Thomas Ballast, will Patienten zu einer besseren Versorgung und Ärzten zu mehr Zufriedenheit verhelfen. Laut seinen Aussagen kann sich die TK diesbezüglich eine Einzelleistungsvergütung gut vorstellen, die so gestaltet ist, dass die Ausgabenentwicklung beherrschbar bleibt. Nach dem Modell des Berliner IGES Instituts ist eine Trennung der Vergütung in Fixkosten und variable Kosten vorgesehen. Die einzelnen Leistungen werden definiert und mit einem Preis versehen, der vor jedem Quartal bekannt gegeben und nicht nachträglich reduziert wird. Die variablen Kosten, zu denen auch der „Arztlohn“ gehört, werden für alle erbrachten Leistungen vergütet, die Fixkosten (z.B. die Praxisausstattung) nur so lange, bis sie gedeckt sind. Nach diesem Modell erhöhen sich die Planbarkeit und die Transparenz für Ärzte. Für Patienten liegt der Vorteil dieses Modells darin, dass sie von Ärzten ziel- und bedarfsgerechter behandelt werden können, so der Geschäftsführer des IGES Instituts Dr. Karsten Neumann.

Nach Modellrechnungen wurde festgestellt, dass die zu erwartende Ausgabensteigerung bei diesem Honorarsystem einmalig bei 5,4 bis 5,9 Prozent liegt. Seit 2008 lag die Steigerungsrate im Jahresmittel bei 3,7 Prozent. Ballast verteidigt die Modellrechnungen damit, dass die Steigerung nur einmalig sind.

Kommentar: Wenn die Techniker Krankenkasse dieses Modell so umsetzen kann, ist auch aus Sicht einer Kasse sicherlich ein wichtiger Schritt in die Richtung der Bundesärztekammer getan, die sich für Qualität statt Quantität bei der ärztlichen Versorgung ausgesprochen hat. Allerdings sind die Gründe einer nur einmaligen Kostensteigerung aus diesseitiger Sicht noch nicht vollständig vorgetragen, denn die Frage ist, inwieweit ärztliche Leistungen generell teurer werden. Denn auch das würde sich auf den Einzelfall auswirken. Andererseits ist auch das Argument einer flexiblen Vergütung verständlich und tragfähig.

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