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Die Techniker Krankenkasse fordert in Ihrem Papier „Die Zukunft gestalten – Ein Plädoyer für ein zukunftsgerichtetes und wettbewerbliches Gesundheitssystem“ die Bundesregierung auf, den Patienten mehr in den Vordergrund zu Rücken. Auch soll der Wettbewerb, die Finanzautonomie und die Selbstverwaltung gestärkt und die Bevorzugung einzelner Kassen gestoppt werden. Denn nur so könne ein wettbewerbliches Gesundheitssystem aufrechterhalten werden, das auch den Solidargedanken mit einschließt.

Verbesserungspotenziale sieht die TK besonders bei der Patientenorientierung. Sie befürchtet, dass durch den Kosten- und Wettbewerbsdruck der Mensch an den Rand und nicht mehr in den Mittelpunkt des Handelns gestellt wird. Durch die Schaffung von kassenindividuellen Gestaltungsoptionen würde die Möglichkeit gegeben, auf die Bedürfnisse der Versicherten adäquat zu reagieren und zugleich als wettbewerbliches Instrument fungieren.

Durch die Einführung des einheitlichen Beitragssatzes und die zwanghafte Ausschüttung der Reserven sieht sich die TK in Ihren Möglichkeiten beschnitten, wettbewerbsdifferenziert aufzutreten. Die Prämien und Zusatzbeiträge würden in ihrer jetzigen Form nicht funktionieren, da Zusatzbeiträge nicht als normales Unterscheidungskriterium aufgefasst werden, sondern als negatives Stigma.

Des Weiteren äußerte sich die TK sich noch zu den Themen Risikostrukturausgleich, fairer Wettbewerb und private Krankenversicherung. Das gesamte Positionspapier können Sie hier nachlesen.

Kommentar: Der Wettbewerb unter den Krankenkassen war in den letzten Jahren so stark, sodass es aktuell nur noch 134 Krankenkassen in Deutschland gibt. Problematisch ist jedoch, dass die zehn größten Kassen über zwei Drittel der Versicherten verfügen. Würden sich größere Krankenversicherungen zusammenschließen könnte sich daraus eine marktbeherrschende Position ergeben.

Dies hatte die Bundesregierung bereits im Oktober 2010 erkannt und eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf den Weg gebracht, damit das Kartellrecht auch für Krankenkassen gilt. Dieses Vorhaben stieß jedoch auf starke Kritik, sodass der Bundesrat dieses Vorhaben an den Vermittlungsausschuss verweisen musste. Dieser hatte Ende März 2013 nun schon zum dritten Mal die Verabschiedung der Novelle auf unbestimmte Zeit vertagt.

[ilink url=“http://www.hausarzt.de/a/a/132322/“] Link zur Quelle (hausarzt.de)[/ilink]