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Menschen mit Herzinsuffizienz können seit dem 1. Januar 2022 theoretisch Telemonitoring-Leistungen in Anspruch nehmen, die von den Krankenkassen vergütet werden.  

Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen e.V., kurz BNK, hat diesen Umstand zum Anlass genommen, ein bundesweites Telemonitoring für Herzinsuffizienz-PatientInnen einzurichten. Der Verband hat 1.300 angeschlossene Mitglieder, das sind 90 Prozent aller kardiologischen Praxen in Deutschland, die nun die Möglichkeit haben, eine flächendeckende Versorgung durch Telemedizinzentren (TMZ) anzubieten. 

Der BNK hilft kardiologisch tätigen LeistungserbringerInnen in Praxen oder MVZ, indem mit dem führenden Telemedizin-Anbieter SHL Telemedizin am 23. April 2022 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen wurde. Das Unternehmen mit Expertise auf dem Gebiet des Herzinsuffizienz-Telemonitorings unterstützt kardiologische Praxen bei organisatorischen und technischen Aspekten und stellt moderne Geräte, Zubehör und die Software; der Rahmenvertag zwischen SHL Telemedizin und dem BNK beinhaltet demnach also das komplette Telemonitoring-Programm telecor. SHL Telemedizin als Organisationspartner bietet auch andere Service-Leistungen sowie Wochenend-Vertretungen an, denn die Betreuung der Betroffenen soll an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr stattfinden, auch um Krankenhäuser zu entlasten. 

Herzinsuffizienz-Patient:innen werden häufig stationär im Krankenhaus aufgenommen und haben mit 25 Prozent eine hohe Rückfallquote. Deshalb ist die Analyse ihrer persönlichen Daten wie Gewicht und Herzrhythmus sowie ein enger Kontakt zur Behandlerin/zum Behandler so wichtig.  

Das Komplettangebot telecor von SHL Telemedizin leistet hier wertvolle Dienste, denn vom Telemonitoring bei Herzinsuffizienz profitieren vor allem die PatientInnen, aber auch Kardiologen/MVZ, Hausarztpraxen und Kliniken.  

Quelle: e-health-com.de