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Krankenkassen werden ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet, digitale Identitäten anzubieten, um den Zugang beispielsweise zu Online-Gesundheitsanwendungen und zum E-Rezept zu erleichtern.  

Was für Krankenkassen zur Pflicht wird, ist für Versicherte auf freiwilliger Basis. Digitale Identitäten gelten als Ersatz die elektronische Gesundheitskarte (eGK), weil die gematik, die die Spezifikation vergibt, kartenunabhängig vorankommen will.  

Eine digitale GesundheitsID ermöglicht es Versicherten mit Hilfe eines Smartphones leichter in die E-Rezept-App der gematik und in die elektronische Patientenakte (ePA) zu kommen, ähnlich wie das bei einem Bankkonto (Online-Banking) der Fall ist.  

2026 kommen dann weitere Funktionen dazu, damit Versicherte keine eGKs mehr in Arztpraxen vorzeigen müssen, sondern sich nur noch mit digitalen Identitäten auszuweisen haben.  

Missbraucht werden können digitale Identitäten demnach nicht, weil die gematik mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die 2-Faktor-Authentifizierung abgesprochen hat. Danach müssen sich Versicherte aber zunächst noch mit der Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises Nutzungsrechte verschaffen oder aber mit der eGK mit PIN-Funktion.  

Damit aber in Zukunft digitale Anmeldungen einfacher werden, setzen gematik und Krankenversicherung auf eine einfachere Umsetzung mittels biometrischer Merkmale anstatt der Kartenfunktion.  

Quelle: gematik.de