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Die Finanzierung der ambulanten Telemedizin hat einen heftigen Dämpfer erhalten. Weil der für das Gebührenverzeichnis zuständige Bewertungsausschuss eine im Versorgungsstrukturgesetz verankerte Frist (31.03.2013) verstreichen ließ, wird es nun auf absehbare Zeit keine EBM-Ziffer für die ambulante Telemedizin geben.

Klar ist damit, dass Telekonsultationen im ambulanten Umfeld derzeit nicht vorgesehen sind. Der Grund ist ebenfalls eindeutig – technisch ausgereifte Speziallösungen sind ohne Vergütung schlicht zu teuer und eine ambulante Regelversorgung muss auf einer entsprechenden Vergütung aufsetzetzen.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/telemedizin/article/836596/telemedizin-ebm-pauschale-rueckt-weite-ferne.html“] Link zur Quelle (Ärzte Zeitung)[/ilink]