Der GKV-Spitzenverband und die KBV haben jüngst eine gemeinsame Rahmenvereinbarung aufgesetzt, in der der Bewertungsausschuss den Auftrag erhält, den EBM auf die mögliche Finanzierung der Telemedizin hin zu prüfen. Somit kann die Telemedizin-Ziffer für niedergelassene Vertragsärzte nun doch Realität werden.
Auch wenn die Telemedizin aktuell in Deutschland vieler Orts noch am Anfang steht und in vielen Fällen nicht über den Projektstatus hinauskommt, zeichnet in diesem Zusammenhang Steria Mummert Consulting ein anderes Szenario. Geht es nach der Prognose der Unternehmensberatung, werden telemedizinische Anwendungen spätestens in 15 Jahren Standard in Deutschland sein. Als einen wesentlichen Treiber hiefür hat das Unternehmen in seiner Marktanalyse die Fortschritte der Mobilitätstechnologie ausgemacht: Denn etwa 1.000 neue Health-Apps kämen jeden Monat weltweit auf den Markt.
Wie steinig der Weg in eine Regelversorgung noch werden, zeigen auch bestimmte Voraussetzung, die im Zuge einer EBM-Anerkennung erfüllt werden müssen. So muss der Bewertungsausschuss bspw. die technische Migrationsfähigkeit des jeweiligen telemedizinischen Verfahrens in die geplante bundesweite Telematikinfrastruktur berücksichtigen. An dieser Stelle geht es etwa um die Vorgaben der Projektgesellschaft gematik, um die Finanzierung technischer Insellösungen zu vermeiden.
Weitere Fragestellungen hierbei sind die Vereinbarkeit mit dem Fernbehandlungsverbot oder die Delegierbarkeit von Leistungen. Eine Einigung scheint daher eher mittelfristig möglich zu sein.
[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/telemedizin/article/845735/telemedizin-baustelle-standard.html“] Link zur Quelle (Ärzte Zeitung)[/ilink]