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Volker Möws, der Politikchef der Techniker Krankenkasse, fordert von der künftigen Bundesregierung nach der Bundestagswahl die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Abrechnungsdaten sektorübergreifend abzuschaffen. Die Aufbewahrungsfristen sind heute gesetzlich geregelt, so müssen beispielsweise stationäre Daten zehn Jahre,  Arzeimittelverordnungen sechs Jahre und ambulante Daten vier Jahre lang aufbewahrt werden. Dieses muss laut Möws abgeschafft werden, damit die Verfügbarkeit der Daten zwecks Auswertung gegeben ist. Die Auswertungsmöglichkeiten enden oft an den Sektorengrenzen, erklärte er. Alle Diagnoseangaben sollen tagesgenau und sektorenunabhängig dokumentiert werden, denn das erlaube eine präzise Nutzung der Daten egal in welchem Sektor die Daten erhoben wurden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen in Zukunft so geregelt werden, dass alle Erkenntnisse aus der Gesundheitsforschung in Bezug auf Krankheiten und Risiken den Versicherten unmittelbar zur Verfügung stehen und genutzt werden können. So ist die Aussagekraft der Datenauswertungen laut Möws jederzeit gegeben.

Quelle: Ärzteblatt