Seite wählen

Die Erstfassung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur „Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V“ liegt nun seit dem Wochenende vor. Damit werden einige Ärzte alarmiert, da ein externer Wettbewerb entsteht. Der G-BA will damit die Behandlungskosten bei „einfacheren“ Therapien reduzieren.

Kommentar: Sollten diese Modellversuche wirtschaftlich erfolgreich sein, so ist dies eine echte Weichenstellung im deutschen Gesundheitswesen. Dies eröffnet insbesondere den großen Homecare-Anbietern ein neues Geschäftsmodell.