Seite wählen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach dreijähriger Beratung eine Richtlinie verabschiedet, mit der in Modellprojekten heilkundliche Tätigkeiten von speziell ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden können. Die Erprobungsphase ist auf acht Jahre angelegt.

Im Rahmen eines Therapieplans kann ein Arzt Aufgaben an Pflegekräfte übertragen.

Für diesen Modellversuch wurden 5 Krankheitsbilder ausgewählt:

  • Diabetes Typ 1,
  • Diabetes Typ 2,
  • chronische Wunden,
  • Demenz und
  • Hypertonie.

Eine direkte Überweisung an einen weiterbehandelnden Arzt ist nicht möglich. Die Pflegekraft kann aber den Arzt bitten, eine solche Überweisung auszustellen.

Kommentar: Dies ist wieder ein neuer Versuch, ärztliche Tätigkeiten im ambulanten Bereich zu delegieren, um den Ärztemangel in ländlichen Regionen abzumildern. Das Thema bleibt auf der Tagesordnung. Damit rücken ambulante Pflegedienste mehr in den Fokus der Hersteller, die damit ihr Direktgeschäft forcieren möchten. Allerdings sind die Herausforderungen, diesen Vertriebskanal zu entwickeln, sehr groß.