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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird den Referentenentwurf zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in abgeänderter Form noch im Juli ins Kabinett geben. Von den Änderungen sind dann vor allem die Apotheker betroffen, denn sie haben viel Kritik an der harschen Umsetzung des DVG geübt: Demnach sind sie weiterhin verpflichtet, sich der Telematik-Infrastruktur anzuschließen, nur nicht in erst genanntem Zeitraum bis zum 31. März 2020. Die Frist hat sich laut Bundesgesundheitsminister Spahn um sechs Monate verlängert, also bis zum 30. September 2020, weil die E-Health-Konnektoren erst mit Verzögerung Anfang des nächsten Jahres bereitgestellt werden können. Von der ABDA kam Kritik, dass die „technische Implementierung“ zu Verzögerungen führen könnte und dass deshalb der Zeitplan nicht einzuhalten ist. Jens Spahn aber plant zunächst auch keine Sanktionen, wenn die TI-Anbindung nicht bis zum festgelegten Zeitpunkt abgeschlossen ist. Das geplante Gesetz soll auch Patienten zu Gesundheits-Apps auf Kassenrezept verhelfen, wenn diese Apps auf Rezept Sinn für den Patienten machen und der Prävention von Krankheiten dienen. Die zusätzliche Vergütung bei Überarbeitung eines Medikationsplans in der Apotheke sollte auch im DVG verankert werden, taucht nun aber dort nicht mehr auf. Das BMG plant hier eine honorierte pharmazeutische Dienstleistung, die je nach Aufwand mit 5,33 bis 6,22 Euro vergütet werden soll, die aber stattdessen im vom BMG auch geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz auftauchen und dort verankert werden soll. Zudem kam auch in diesem Bereich, auf den Versicherte einen Anspruch haben, Kritik von der ABDA, die die Vergütung des Abgleichs und der Synchronisation der Daten des E-Medikationsplans für zu gering hält. Sollten Ärzte hingegen Verzögerungen der TI-Anbindung verursachen, werden sie mit Honorkürzungen von 2,5 Prozent bestraft. Ursprünglich war eine ein-prozentige Kürzung vorgesehen, die jedoch angehoben wurde. Die Frist der ärztlichen Anbindung läuft im März 2020 aus. 

Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung